und eine fragliche Auslegung des Ermessensspielraumes bei der Ahndung von Parkverstößen.
„Kommunale Zuständigkeiten im Bereich des Straßenverkehrsrechts. Rechtliche Bewertung des Gehwegparkens in der jüngsten Rechtsprechung“
So lautet der Titel eines Gutachtens3), das im Ausschuss für Mobilität, Umwelt, Klimaschutz bereits im Februar 2025 vorgestellt wurde. Die Stadt Düren hatte das Gutachten3) beauftragt. Anlass war der Antrag1) der Koalition Zukunft (aus SPD, Grünen u.a.), die Beschilderung im Steinweg in Düren zu prüfen und das Gehwegparken dort abzuschaffen.
Die Antragsteller wussten im November 2022 natürlich, dass die Politik nicht selbst über Schilder entscheidet, sondern die Straßenverkehrsbehörde zuständig ist. Man wollte die Verwaltung mit der längst überfälligen Prüfung beauftragen und ein Zeichen für besser Bedingungen für Fußgänger*innen setzen. Die Straßenverkehrsbehörde im Amt für Tiefbau und Grünflächen hat dann in einer Mitteilungsvorlage2) im Sommer 2023 auch aufgezeigt, dass das Gehwegparken nicht mehr gestattet bleiben kann. Doch das gefiel der Beigeordneten für Recht und Ordnung (CDU) nicht und sie setzte sich für das Parken ein. Da die beiden Dezernate sich nun einigen mussten, wurde das o.g. Gutachten3) von der Dezernentin beauftragt.
Gutachten3) setzt das überbordende KFZ-Parken über die Belange von Mobilitätseingeschränkten