Heute hat die Dürener Zeitung einen Artikel über die Radwege im Kreisgebiet veröffentlicht. Aus unserer Sicht eine Art Krönung unseres beharrliches Eintretens bei der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Düren seit 2019. Das Bewusstsein, dass das Thema nicht nur ein Nischenthema ist, kam auf, als ein Ratstmiglied bei einem Workshop zum Radverkehrskonzept in Kreuzau ausrief, dass es in Kreuzau kaum noch Radwege gäbe.
Genau das war auch die Aussage des Kreises Düren im Jahr 2020, als wir eine Baustelle in Kreuzau an einer Bushaltestelle an der L249 zum Anlass genommen haben, über das Thema zu berichten. Der Kreis sagte uns damals, dass keine Umleitung für den Radverkehr eingerichtet wurde, weil es dort eben keinen Radweg gäbe. Dort wird der Kreis auch mit der Aussage zitiert, dass man in einem konkreten Fall die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben habe, weil der Radweg sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand befände! Mehr zu diesem Aspekt gibt es in einer Pressemitteilung der Unfallforschung der Versicherer.
Der Kreis ist übrigens für Ampelanlagen, Verkehrsschilder und Markierungen zuständig, egal ob es Kreisstraßen, Landesstraßen oder Bundesstraßen betrifft. Sogar innerorts in den Kommunen ist der Kreis dafür zuständig. Außer in den Städten Düren und Jülich. Das ist eine ziemlich machtvolle Stellung, aus der heraus eine große Verantwortung erwächst. Dieser Verantwortung wird der Kreis unseres Erachtens nicht gerecht. Die Ortsdurchfahrt in Kreuzau ist ein Beispiel dafür. Die Rolle des Kreises haben wir im Februar dieses Jahres thematisiert. Und in Mai das Thema Schrittgeschwindigkeit allgemein.
Diskussion
Im Diskussionsbereich des Zeitungsartikels wird einmal die Frage aufgeworfen, ob mit dem neuen Doppelpiktogramm nun eine Benutzungspflicht einhergeht. Daher wird hier der kurze Beitrag aus der Nahmobil 09 (2017) vom AGFS-NRW wiedergegeben: