Radfahrende werden zu „Bürgern“ dritter Klasse

Das macht eine Baustelle an der Dürener Straße in Kreuzau deutlich

Eine inzwischen abgeräumte Baustelle ohne Radverkehrsführung – an einer Hauptachse des Radverkehrs (Drove-Kreuzau-Niederau) – hat uns im April beschäftigt. Insbesondere weil Radfahrende in beiden Richtungen auf der sogenannten Nebenanlage fahren, im Bild links. Wie man leicht erkennen kann war die Nebenanlage für Fußgänger und Radfahrer komplett gesperrt. Es stellte sich heraus, dass das Fehlen einer Radverkehrsführung (zum Beispiel eine Umleitung) auf veränderte Bedingungen zurückzuführen ist, die allgemeiner Natur sind. Das wird dazu führen, dass dieses Manko auch in Zukunft immer wieder bei Baustellen auftreten wird, die (auch) Nebenanlagen für Radfahrer betreffen. Das heißt: Wir haben es mit einem strukturellen, dauerhaften Problem bei Baustellen zu tun. Aber nicht nur da, sondern auch bei vielen Radverkehrsanlagen im Alltag, die zunehmend nicht mehr diesen Status tragen! Inzwischen wird uns klar, dass die Konsequenzen für viele Radfahrende weitreichend sind.

Es ist uns leider nicht gelungen, die Dürener Zeitung/Nachrichten für die radverkehrstechnischen Aspekte bei dieser Baustelle, zu ’sensibilisieren‘; wir hatten dafür eine kommentierte Fotodokumentation erstellt. Die kleine Radverkehrsstatistik (öffnet in einem neuen Fenster), die wir letzte Woche „dank“ einer Baustelle am Ruruferradweg zwischen Winden und Untermaubach durchgeführt haben, stärkt uns in unserer Auffassung, dass der Radverkehr einfach „vergessen“ wird, weil die Nebenanlage nunmehr in erster Linie für den Fußverkehr bestimmt, und für Radfahrende lediglich freigegeben ist. Wir gehen deshalb nochmal auf die Presse zu. Folglich schreiben die Verantwortlichen für die Verkehrsführung an der Baustelle:

Seit der Aufhebung der Benutzungspflicht der Radverkehrsanlage entlang der L249 in der Ortsdurchfahrt Kreuzau wird der Verkehr grundsätzlich auf der Fahrbahn geführt.

Nun, damit ist gemeint, dass man davon ausgeht, dass der Regelfall der ist, dass Radfahrerinnen und Radfahrer auf der Fahrbahn fahren. Die Aufhebung der Benutzungspflicht ist die Folge eines Richterspruches aus 2010, wonach eine Benutzungspflicht nur angeordnet werden darf, wenn eine potenzielle Gefahrenlage besteht (und diese muss plausibel begründet werden). Der Vorteil ist, dass zum Beispiel Rennfahrer wunschgemäß fast überall auf der Fahrbahn fahren dürfen. Eines der Nachteile ist – und da sind wir uns sicher -, dass Behörden des Öfteren eine Radwegebenutzungspflicht dann entfernen, wenn ein Radweg sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand befindet. Seit Jahren ist so die Strecke zwischen Kreuzau und Niederau nicht mehr verpflichtend (und es gibt ein Warnschild, das auf den schlechten Belag hinweist). In einem Telefonat mit der Straßenvekehrsbehörde zu einem Missstand bei der Beschilderung nahe Drove (L250/L249) wurde sinngemäß gesagt:

Da hat jemand nach Fertigstellung der neugestalteten Einmündung einen Fehler gemacht, wenn dort für nur 10 Meter (bis zum bestehenden Schild) eine Radwegebenutzungspflicht angezeigt wird. Beim Radweg nach Nideggen haben wir die Benutzungspflicht vor Jahren aufgehoben, weil der Radweg in einem schlechten Zustand ist.

Es gibt hier keinen Radweg nach Kreuzau (rechts), trotz Hinweisschild

Nebenbei wird uns auch bewusst, wie häufig wir im Kreis Düren Bauarbeiten – konkret Sanierungen von Fahrbahnen – beobachten, sich bei Radwegen aber so gut wie nichts tut. Jedenfalls steht es nicht in einem angemessenen Verhältnis. Wir befürchten, dass auch das mit der zunehmenden Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht zu tun hat. Nun gilt es, die Verantwortlichen davon zu überzeugen, dass man auf diese Weise viele Radfahrende verprellt. Auf jeden Fall wird es mit der derzeitigen Vorgehensweise nicht gelingen, mehr Menschen zum Umstieg aufs Rad zu bewegen.

Die kleine ProRad-Statistik

Die oben erwähnte Statistik macht durchaus plausibel, dass auch am Beispiel der Baustelle in Kreuzau Radfahrende links in die falsche Richtung an der Baustelle vorbei fahren könnten. Der große Unterschied zum Ort der Statistik-Erfassung ist natürlich: Geisterradeln auf der Fahrbahn statt auf dem Fußweg. Tatsächlich aber haben wir genau dies an der Baustelle in Kreuzau vereinzelt wahrgenommen! Auch zum Beispiel eine Mutter mit Kind.

Wir sehen vor allen Dingen die schlichte Annahme, dass Radfahrende nach Düren rechts auf der Fahrbahn fahren (würden/sollen) als problematisch an, weil der allergrößte Teil am Ortsausgang auf der linksseitigen Nebenanlage fährt. Trotz jämmerlichem Belag. Trotz (vom Ergebnis her) misslungener Petition. Einfach weil nach dem Ortsausgang Tempo 100 gefahren werden darf.

Unsere Forderungen

Weil die Umstellung von bisherigen kombinierten Fuß/Radwegen auf Benutzungspflicht nur für Fußgänger gilt – und es Radfahrenden freigestellt ist, die Nebenanlage zu benutzen oder nicht , gilt für Radfahrer nunmehr Schrittgeschwindigkeit. Vor allen Dingen an außerörtlichen „Radwegen“ mit kürzerer Distanz zwischen zwei Orten kann das zu handfesten rechtlichen Nachteile für Radfahrer führen: Wenn es im Dunkeln oder im Halbdunkeln bei Regen zu einem Unfall mit einem Fußgänger kommt, hat der Radfahrer Schuld, wenn er mehr als ca. 7 km/h radeln würde. Zudem ist an einem Fußweg Zurückhaltung beim Klingeln angebracht.

Der Bund hat das erkannt, und eine Lösung erarbeitet. Sie besteht im hier abgebildeten Piktogramm, welches auf den Belag der Nebenanlage gemalt wird. Das Land NRW hat die Verkehrsbehörden schon vor einiger Zeit auf dieses Piktogramm hingewiesen und es damit eingeführt.

Seit einem Jahr liegt die Zusage der Kreisverkehrsbehörde auf dem Tisch, die von uns vorgeschlagene B399 (durch den Hürtgenwald) als Erstmaßnahme mit diesem Schild zu beschildern. Bis zum heutigen Tag ist, trotz mehrmaliger Rückfragen nichts passiert. Heute fordern wir angesichts der Ergebnisse der Statistik eine kreisweite Einführung dieses Piktogrammes.

Weitere Forderungen:

  • Viel mehr Geld für Sanierungen von Radwegen. Für ein Land, das sich seit Verkehrsminister Groschek in Sachen Radverkehr „Avantgarde der Republik“ nennt, ist es hochnotpeinlich, dass die Mittel so spärlich fließen.
  • Baustellenführungen, die konsequent den Radfahrenden mitdenken, und zwar alle von 8-88 Jahre!

Mit diesen Forderungen gehen wir auch direkt an das Verkehrsministerium. Nicht alles betrifft direkt das Ministerium, aber es ist wichtig, dass sich dort ein Bewusstsein dafür entwickelt, dass Maßnahmen in der Form, wie sie derzeit durchgeführt werden, das Potenzial haben, den Radverkehrsanteil im Lande nicht zu erhöhen, sondern zu verringern.

Zum Statistik-Beitrag

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