Aus Anlass des Zeitungsbeitrages zum Radverkehr in Kreuzau vom 12. Mai nehmen wir eine leider ‚fehlgeleitete‘ Information zum Anlass, nicht nur zu berichtigen, sondern auch eine wichtige Aufklärungsarbeit zu leisten.
ProRad macht darauf aufmerksam, dass Radfahrende ab PM-Tankstelle Richtung Düren keineswegs nur auf der Fahrbahn fahren dürfen. Verboten wäre die Fahrt auf dem Gehweg lediglich über Schrittgeschwindigkeit hinaus. Kaum einer weiß um dieser Sachlage, die theoretisch mit Bußgeldern einher gehen kann und praktisch mit rechtlichen Nachteilen bei Kollisionen mit Fußgängern, und deshalb wollen wir aufklären.
- Die Änderung in „Gehweg/Radfahrer frei“ durch den Kreis Düren erfolgte 2014 nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus 2010, wonach die Radwegebenutzungspflicht nur angeordnet werden darf, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht.
- Rechtssicherheit (in Bezug auf Klagen) scheint für den Kreis Düren (nicht aber für Nachbarkreise) Anlass gewesen zu sein, die Radwegebenutzungspflicht zügig und in großem Stil aufzuheben. Eine Folge ist zum Beispiel, dass Kreuzauer Ratsmitglieder in dem im Artikel genannten Workshop das Fehlen von Radwegen bemängelten. Recht haben sie! Eine zweite Folge ist, dass der Kreis durch die Befreiung von der Benutzungspflicht ein Alibi hat, Radwege nicht sanieren zu lassen (Beispiel Drove-Nideggen).
- Schrittgeschwindigkeit – zumal außerorts (weniger Fußverkehr) – ist wirklichkeitsfremd. Der Bund hat das 2017 erkannt, und so wurde das abgebildete Doppelpiktogramm (für den Belag) beschlossen. Keine Radwegebenutzungspflicht, aber auch keine Schrittgeschwindigkeit.
- Seit 2019 ist „Gehweg/Radfahrer frei“ für uns ein fortwährendes Streitthema mit dem Kreis, der bei Beschilderungen und Markierungen anordnenden Behörde für alle Kommunen außer Düren und Jülich. Die kleineren Kommunen können höchstens Wünsche einbringen.
- Was wir vom Kreis fordern: die Anwendung des neuen Doppelpiktogramms statt „Gehweg/Radfahrer frei“. Überall und unverzüglich. Überfällige Sanierungen müssen aber auch dann angestoßen werden. In einem Beitrag der Unfallforschung der Versicherer wird das umfassend begründet.
Mehr zur Rolle des Kreises gibt es von uns hier.
Konkret für Kreuzau
Kreuzau-Düren ist die von Radfahrenden am stärksten frequentierte Verbindung zwischen zwei Kommunen im Kreis Düren. Das ist einer der Gründe für unser Eintreten hier.
Seit rund 2014 gilt zwischen Kreuzau und Niederau Schrittgeschwindigkeit in beiden Richtungen, weil der Geh-/Radweg in einem schlechten Zustand war. Nach dem Abschluss der Sanierung dieses L249-Abschnittes im Sommer 2021 haben wir uns für die Änderung dieses unsinnigen Zustands eingesetzt. Der ‚fahrradfreundliche‘ Kreis Düren hat dies aber nur für die Richtung nach Kreuzau zugestanden (mit Benutzungspflicht), weil der Kreis auf dem Standpunkt steht: „es gibt keinen Radweg“(!); und: „Radfahrer gehören auf die Straße“ – gemeint war die Ortsdurchfahrt. Sie müssten am Ortsausgang nicht gezwungen werden, auf die linke Seite zum benutzungspflichtigen Radweg zu wechseln – das neue Doppelpiktogramm wird hartnäckig ignoriert.
Innerorts aber plädieren wir schon seit 2020 für die unverzügliche Anwendung dieses Piktogramms, weil es sich um eine klare Radpendlerstrecke handelt. Der Kreis ist der Meinung, dass dafür bauliche Änderungen Voraussetzung seien. Wenn dem aber so ist, fragen wir uns ernsthaft, warum der Radweg bei der Kanal- und Fahrbahnsanierung 2016 überhaupt nicht mitgedacht wurde. Eine absolut verpasste Chance, die Kreis und Straßen.NRW zu verantworten haben. Verkehrsminister Krischer sagte uns bei einem Gespräch im Oktober 2022, dass in NRW die Regel gilt, dass bei Sanierung von Landesstraßen auch die Nebenanlagen mitsaniert werden. Das ist hier nicht passiert, und zum Beispiel auch nicht an der Monschauer Landstraße zwischen Gürzenich und der K27.
Die Ampelanlagen der Ortsdurchfahrt Kreuzaus
Seit einigen Monaten versuchen wir, die Dokumentation zu den Zyklusabläufen der Ampelanlagen an der Dürener Straße zu bekommen. Der Kreis Düren ist auch hier Anordnungsbehörde, delegiert aber die Auslegung und Programmierung an den Baulastträger Straßen.NRW. Beide Behörden winden sich bei unserer Anfrage und geben letztlich nichts heraus oder reagieren einfach nicht weiter (insbesondere Straßen.NRW, den wir als Adressat der Anfrage gewählt haben). Deshalb haben wir inzwischen eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW gestellt.
Der Grund für den Antrag: Der Radverkehr ist hier gegenüber dem motorisierten Verkehr deutlich benachteiligt (der querende Fußverkehr übrigens auch). Dies bedeutet für Radpendler an drei Knotenpunkten einen kumulierten Zeitverlust. Zeit ist immer ein wichtiger Faktor bei der Verkehrsmittelwahl. Und damit relevant für die Verkehrswende.
Autofahrer, die von der Bahnhofstraße kommend in die Dürener Straße einbiegen wollen (siehe Bild), haben sogar eine kürzere Rotzeit als Radfahrer, die auf der Vorfahrtstraße unterwegs sind. Auf der Fahrbahn sind die Rotzeiten dagegen deutlich kürzer.