Aachener Straße: Kontroverse zu den Planungen

Unter der Überschrift „Kritik an den Plänen der Stadt“ berichteten Dürener Zeitung/Dürener Nachrichten am 19. März über die Positionen von CDU und ProRad zu den Plänen der Stadt zur Umgestaltung der Aachener Straße. Grundlage der Berichterstattung zum Standpunkt von ProRad war unsere Stellungnahme (Pressemitteilung).
Im Folgenden möchten wir zwei Punkte aus dem Zeitungsartikel aufgreifen:

Es gibt Alternativen für das Parken entlang der Aachener Straße

Um Platz für sichere und einheitliche Radverkehrsanlagen entlang der Aachener Straße zu bekommen, haben wir vorgeschlagen, die derzeit zwischen Johannesbrücke und Elberfelder Straße/Rurstraße befindlichen Parkplätze z.B. auf den Annakirmesplatz zu verlagern. In dem o.g. Artikel wurde dieser Vorschlag mit dem Hinweis „auf Kosten der Anwohner“ „garniert“.

Wir bestreiten nicht, dass eine solche Lösung für die Anwohner, die einen weiteren Weg zu ihren Fahrzeugen in Kauf nehmen müssen, eine Umstellung ist. Wir bitten allerdings auch zu bedenken, dass es keine Selbstverständlichkeit ist, dass entlang von Hauptverkehrsstraßen, wie die Aachener Straße eine ist, Parkmöglichkeiten im öffentlichen Raum vorgehalten werden. In der Vergangenheit fielen Parkplätze häufig dem Ausbau von Hauptverkehrsstraßen zu Gunsten des motorisierten Verkehrs zum Opfer. – so z.B. in den sechziger Jahren anlässlich des vierspurigen Ausbaus der Euskirchener Straße.

Unabhängig davon kann eine Entlastung der Straßen von ruhendem Verkehr auch zu einer höheren Aufenthaltsqualität in Wohnquartieren beitragen. Viele Städte entdecken inzwischen Quartiersgaragen als alternative Lösung. Sie stellen der Bewohnerschaft in einem bestimmten Gebiet die benötigten Parkplätze zur Verfügung. Die Stadt Jülich plant derzeit eine Quartiersgarage mit dem Ziel, die Große Rurstraße lebenswerter und attraktiver zu machen.
Vielleicht auch eine Lösung für die Aachener Straße?

Rurbrücke für Radfahrer – wirklich sinnvoll?

Die CDU möchte den Radverkehr in Richtung Westen abseits der Hauptverkehrsachsen über eine Fahrradbrücke auf Höhe der Büngelerstraße über die Rur führen. Etwas Ähnliches hatten wir vor Jahren auch bereits vorgeschlagen. Unsere Idee war es, eine Fahrradroute über die Goethestraße und Am Stadtpark zu schaffen und in diesem Bereich eine Überquerung von Bahnstrecke und Rur zu realisieren. Eine Querung auf Höhe der Straße Am Stadtpark hätte gegenüber einer Querung bei der Büngeler Straße Vorteile:

  • Die Route über Goethestraße und Am Stadtpark ist direkter und weniger kurvenreich als die von der CDU vorgeschlagene Variante über Goethestraße und Büngeler Straße.
  • Die Route könnte den Radverkehr von der Valencienner Straße mit aufnehmen, so dass Radfahrende bei Bedarf auch die Tivolistraße vermeiden könnten.

Dennoch verfolgen wir unsere Idee für eine Rurbrücke im Moment nicht weiter, denn eine Kontaktaufnahme mit der Rurtalbahn hat ergeben, dass eine Querung der Bahnstrecke auf Höhe der Straße Am Stadtpark aufwändig und kostspielig wäre, weil in diesem Bereich eine Kurvung der Strecke beginnt.

Verkehrssicherheit geht vor Leistungsfähigkeit – ein toter Radfahrer ist genug!

Zu guter Letzt möchten wir noch einmal an den Grund für die geplante Umgestaltung der Aachener Straße erinnern: Am 21. März 2019 ist ein Radfahrer bei einem Unfall auf der Aachener Straße ums Leben gekommen. Wie das Amt für Tiefbau und Grünflächen in der Beschlussvorlage zur „Neuen Radverkehrsführung in der Aachener Straße“ feststellt, wird seitdem die aktuelle Führungsform des Radverkehrs über Fahrradschutzstreifen neben überbreiten Fahrspuren für den Kraftverkehr öffentlich diskutiert und kritisiert. Nach nun inzwischen drei Jahren haben die Auswertung der Unfallergebnisse und die Ergebnisse der Unfallkommission endlich dazu geführt, dass Alternativen für die Radverkehrsinfrastruktur entwickelt wurden. Die vorliegenden Planungen sind nach unserer Auffassung allerdings nicht weitgehend und konsequent genug.

Denn: Nicht die Leistungsfähigkeit der Straße darf Grundlage des Handelns der planenden und verantwortlichen Personen sein, sondern die Sicherheit des Verkehrs. So ist es in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung festgeschrieben.

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