Freie Fahrt entlang von T-Kreuzungen

Stürtzstraße – Einmündung Im Altenteich

Kürzlich wurde Rob Maris von einer Zivilstreife der Polizei beim Rotlicht-Verstoß erwischt als er mit seinem Fahrrad die Stürtzstraße befuhr. Da wurde eine Anzeige fällig. Eine gute Gelegenheit, einmal den Scheinwerfer auf eine kleine, aber feine Maßnahme zu richten, die das Zeug hat, den Alltagsradverkehr zu fördern. Genaugenommen sind es verschiedene kleine Maßnahmen, die zusammen dazu beitragen können, die Zeit, in der der Radfahrer sein Ziel erreicht, zu verkürzen. Die das Pendel zugunsten der Nutzung des Fahrrades ausschlagen lassen. Und das darf man nicht unterschätzen.

Tatort war die Stürtzstraße bei der Einmündung zu Im Altenteich. Streng genommen hat die Polizei Recht. Rob Maris dazu:

Ich hätte bei Rot halten müssen. Erst hinterher wurde mir bewusst, dass auf dem Schutzstreifen eine Haltelinie markiert ist, denn unmittelbar dahinter gibt es einen baulichen Radwegabschnitt. Dieser müsste eigentlich bis vor die Haltelinie vorgezogen werden, damit diese weg kann. Also auch kein Übersehen mehr. Ich habe einmal eine Mutter mit Kind hinten drauf gesehen, die bei Rot fuhr, und ein rund 12-jähriger Junge radelte hier rechts vor der Laterne auf dem Gehweg weiter. Er hätte nur 10 € Bussgeld zahlen müssen. Bei mir waren 100 € + Punkt fällig. Das ist sehr ärgerlich.

Vergleichen wir mal die Situation mit der an einem kompletten baulichen Radweg.
Und zwar an der Nideggener Straße:
Hier gibt es keine Haltelinie auf dem Radweg. Es besteht eine geringe Gefahr von Konflikten zwischen querenden Fußgängern und Radfahrern, die sich in der Praxis aber selten verwirklichen, weil es für Fußgänger eine Aufstellfläche zwischen Fahrbahn und Radweg gibt. Dennoch sollten Radfahrende auch hier auf querende Fußgänger Acht geben! Der Schlenker trägt dazu bei, dass Radfahrer in der Regel ohne Zeitverlust voran kommen und das, ohne zu Fuß Gehende zu gefährden.

Weiter südlich in der Nideggener Straße gibt es eine Situation ohne den Zwischenraum für Fußgänger:
Nideggener

Das Piktogramm wurde vor der Schule in Niederau auf der Fahrbahn fotografiert und hier eingefügt (daher kein Fußgängersymbol). Auffallend: das Piktogramm ist nicht bloß einfarbig weiß. Das lässt vermuten: Man wollte keinen Zebrastreifen (bremst Autos aus), und peilt mit dieser Aufmerksamkeit ausreichend Sicherheit an.

In diesem Fall wäre für einen Zwischenraum nur bei einem Umbau Platz. Realistischer ist es, anhand der Unfallstatistik vor Ort zu prüfen, ob überhaupt Handlungsbedarf besteht. Wenn dem so ist, würde es ausreichen, für die Radfahrende ein Piktogramm aufzubringen, welches auf querenden Fußgänger aufmerksam macht. Ein Blinklicht wäre auch denkbar – siehe Textkasten am Ende!

In der Stürtzstraße müsste der Radwegbereich bis vor der T-Kreuzung aber in jedem Fall verlängert werden, damit der Haltestreifen tatsächlich entfallen kann. Nebenbei: Dieser Abschnitt ist ohne Bordstein lediglich 1,0 m breit. Das ist nach heutigen Maßstäben eindeutig zu wenig. Wir fragen uns jetzt, warum die Stadt den Mittelstreifen (siehe nachfolgendes Bild) nach links verschoben hat, aber nicht gleichzeitig mehr Platz für den Radverkehr schuf.

Das ist ein Luftbild aus 2016. In der Mitte ist ein Luftbild-Ausschnitt aus 2013 halbtransparent darauf gelegt. So sieht man die Mittelstreifenverschiebung gut (siehe auch die drei gelben Pfeilchen). Quelle: https://www.tim-online.nrw.de/tim-online2/

 

Ferner denken wir auch an Aachener Straße (an der Einmündung der Valencienner Straße), Valencienner Straße (an der Einmündung zur Tivolistraße) und Kreuzauer Straße:
Aus einem anderen Grund ist dieses Bild interessant – der Schutzstreifen befindet sich in der Innenkurve der Fahrbahn. Das ist immer eine potenzielle Gefahrenstelle; mindestens trägt das dazu bei, dass vor Ort immer wieder Radfahrende gesichtet werden, die unmittelbar darauf auf den Gehweg wechseln (bei den hellen Pflastersteinen). Auch im Wissen, dass die Fahrt kurz darauf auf einem Radweg in der Nebenanlage fortgesetzt wird. Hier sollte eine bauliche Anpassung erfolgen, aufgrund eben der Innenkurve. Das nämlich würde zumindest das Sicherheitsgefühl erhöhen. Rob Maris dazu:

Umfragen zeigen immer wieder, dass das für Radfahrende wichtig ist. Wieviel mehr träfe das auf die zu, die bisher eher selten oder nicht Rad fahren?

An der Valencienner Straße sah es lange Zeit so aus:

(Dieses Bild dokumentiert einen Stand mit neuem Asphalt, aber auch vorher gab es keinen Haltestreifen)


Das nebenstehende Bild dokumentiert den neuen Zustand: Verbesserung der Verkehrssicherheit aber Ausbremsen des Radverkehrs.

Wir werden Stadt und Polizei bitten, sich des Themas anhand der Beispiele anzunehmen.

Sicherer aber auch schneller

Mit den vorgeschlagenen Verbesserungen wird Radfahrenden ein unterbrechungsloseres und damit zügigeres Vorankommen ermöglicht. Und das ohne Einbußen bei der Sicherheit. Wie so oft ist das eine Frage des “Designs”. Gute Beispiele dafür sind Kopenhagen und die Niederlande. Auf Nebenanlagen gibt es dort in der Regel weniger Rot, oder etwa in schnelleren Abfolgen Grün. Rob Maris:

Eigentlich ist das logisch. Denn bis zum Aufkommen des motorisierten Verkehrs wurden überhaupt keine Ampelanlagen benötigt. Was mir erst seit einem Jahr bewusst geworden ist: Erst die Zunahme des Kraftfahrzeugverkehrs hat den Rad- und Fußverkehr durch den damit einhergehenden Aufmarsch der Ampelanlagen förmlich ausgebremst. Dies zu vergegenwärtigen sollte helfen, umzudenken. Nicht nur, weil fast alle sich inzwischen einig sind, dass die Förderung des Radverkehrs ein Muss ist. Jede Minute zählt, wenn es um die Förderung des Pendler-Radverkehrs geht. Es sind viele kleine Stellschrauben zusammen, die etwas substanzielles bewerkstelligen können. Dazu gehören zum Beispiel getrennte Ampeln für Fußgänger und Radfahrende. Die Regelwerke machen das leider schwierig. Die müssten somit geändert werden.

Damit der motorisierte Verkehr nicht “unnötig” ausgebremst wird, wird oft hingenommen, dass linksabbiegender Fahrbahnverkehr gleichzeitig Grün hat wie querende Fußgänger. Damit dieser Abbiegeverkehr darauf aufmerksam wird, wird an der gegenüberliegenden Seite oft ein überdimensioniertes orangenes Blinklicht aktiviert. (Das Gegenteil wäre der sogenannte Linksabbiegerschutz. Dann gibt es eine Linksabbiegerampel separiert von der Geradeaus-Ampel. Und in solchen Situationen haben Linksabbieger Rot wenn Fußgänger Grün haben. Diesen Modus trifft man glücklicherweise immer häufiger an.)
Das Blinklicht kann man analog auch für den Radverkehr einsetzen! Damit der Radverkehr nicht “unnötig” ausgebremst wird. Es reicht völlig aus, an der Fußgängerampel eine zusätzliche Mini-Blinkleuchte auf ca. 1,5 m Höhe zu installieren, die in Radwegrichtung ausgerichtet ist. Das wäre die Alternative zu einem Piktogramm auf dem Radweg, kurz vor der Fußgängerquerung. Diese dürfte in aller Regel ausreichen, zumal Unfälle zwischen Radfahrenden und Fußgängern an solchen Stellen selten sind und in der Regel deutlich glimfplicher verlaufen als zwischen Fußgänger und Kfz.
Zuletzt gab es noch einen Unfall an der Fußgängerquerung zur Einmündung von Im Altenteich in die Stürtzstraße (POL-DN: Kind beim Überqueren der Straße von Auto erfasst). Dort gibt es kein Blinklicht! Ob der Unfall mit einer solchen Leuchte nicht passiert wäre? Jedenfalls darf man annehmen, dass die Unfallwahrscheinlichkeit dann geringer ist. Man könnte also aktiv werden, und ein Blinklicht installieren – und nicht erst nach zwei Jahren. Dann bitte auch eins für Radfahrende, die von der Polizeikreuzung angefahren kommen.

2 Gedanken zu „Freie Fahrt entlang von T-Kreuzungen

  1. es gibt an all den Kreuzungen tatsächlich viel Verbesserungspotential.
    Grundsätzlich enthält der Text aber einen Denkfehler. Für den Radverkehr gelten vorrangig eigene Radfahrer*innen- Ampeln. Wenn es diese nicht gibt, gelten die Ampeln für den motorisierten Verkehr, so auch überall in Düren. Diese Regelung gilt meiner Auffassung nach auch dann, wenn es keine Haltelinie gibt.
    Also ist es nicht ganz so einfach, wie es an manchen Stellen im Text scheint…..
    Nur wenn offensichtlich ist, dass die Ampel nicht gelten soll (wie an der Nideggener Straße stadtauswärts beim Bild) darf man daran vorbeifahren.
    Wir sollten das Thema in den städtischen Gremien demnächst mal diskutieren. LG Georg

    • Das ist richtig festgestellt. Wir haben auch verschiedene Quellen herangezogen um ein klareres Bild zu haben. Nur der Punkt ist: Otto Normalverbraucher kann es für sich so oder anders wahrnehmen. In sofern möchte ich das nicht als Denkfehler bezeichnen sondern als Denkanstoß ;-).

      Ansonsten sind Uneindeutigkeiten (Radweg!) immer “Futter” für Unfälle, wie vor einigen Jahren etwa an der Einmündung Zülpicher Straße in der Euskirchener Straße (ist zwar ein anderes Thema – mit dem Rad über de Zebrastreifen – aber viele ist das Rechtliche nicht klar).

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