Ein Radfahrer erhält Post vom Ordnungsamt: Eine Anzeige wegen Missachtung einer Rotlicht zeigenden Ampel. Klassiker – Radfahrer fährt über Rot. 

„Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.“ (Anhörungsbogen)

Tatort: Die Ampel Philippstraße in Düren stadteinwärts am StadtCenter-Parkhaus. Als Beweismittel werden eine Videoaufzeichnung und ein Zeuge (Regierungsbeamter) im Anhörungsbogen aufgeführt.

Allerdings ist der Radfahrer geradeaus auf die Straße bzw. den Mehrzweckstreifen aufgefahren. Und die Fahrrad-Ampel verfügt nur über ein einziges Rotlicht-Zeichen, nämlich das mit dem waagerechten Pfeil nach links, also offensichtlich dem Signal für das Linksabbiegen mit dem Fahrrad.

Gilt beim Einfädeln (nach vorne rechts) auf die Fahrbahn etwa nicht die rechte der beiden Fahrrad-Ampeln, sondern die mit dem waagerechten Pfeil nach links? Die rechte Fahrrad-Ampel ist entweder ausgeschaltet, wenn die Pkw bei Rot vor der Ampel halten müssen und das Fahrrad-Rotlicht für Linksabbieger erlöscht, oder sie blinkt gelb in Richtung schräg geradeaus. Ein rotes Lichtzeichen gibt es an der Ampel nicht.

„Aus der Aufzeichnung ergab sich, dass der Anzeigenerstatter bei einer für ihn als Fahrradfahrer Rotlicht zeigenden Lichtzeichenanlage die Straße befahren hat.“ (…) Die Schaltung der Ampelanlage wurde durch die hiesigen Polizeibeamten vor Ort in Augenschein genommen. Es wurde dabei festgestellt, dass die Schaltung der Lichtzeichenanlage so konzipiert ist, dass der fließende Verkehr durch separate Lichtzeichenanlage zum Stillstand kommt, wobei die Fahrradfahrer dann bei Grünlicht zeigender Lichtzeichenanlage gefahrlos die Straße befahren können.“ (Kreispolizeibehörde)

Auf Nachfrage erklärt die Polizei, dass der Radfahrer „bei Grünlicht zeigender Lichtzeichenanlage“ die Straße hätte befahren können. Aber genauso wenig wie die Ampel ein Rotlicht für´s Geradeausfahren hat, hat sie irgendein Grünlicht-Signal – weder für das Linksabbiegen, noch für das Einfädeln auf die Fahrbahn.

Die Fahrrad-Ampel, die im städtischen Verkehrskonzept „innovativ“ genannt wurde, scheint wenig intuitiv zu sein. Die Polizei interpretiert Schaltung und Signale der Fahrrad-Ampel ganz anders als der Radfahrer. Wer hat Recht? Die ganze Sache wirft mehr Fragen als Antworten auf

  • Welches „Grünlicht“ muss vom Radverkehr beachtet werden?
  • Können Radfahrende, die hier geradeaus auf die Fahrbahn auffahren überhaupt über Rot fahren?
  • Gilt der waagerechte rote Pfeil also für´s Geradeausfahren und nicht für´s Linksabbiegen?
  • Was hieße das für das Signal der rechten Fahrrad-Ampel? Soll es Radfahrende, die vom gemeinsam-getrennten Rad- und Gehweg kommen, ohne weitere Beschilderung auf den folgenden Gehweg leiten?
  • An wen richten sich die beiden Fahrrad-Ampeln jeweils? Linksabbieger, Geradeaus-Fahrer, Gehweg-Radfahrer?

Die Langfassung – inklusive der kuriosen Geschichte rund um das Beweis-Video – ist im privaten Blog des Radfahrers zu lesen: radpendler.org/die-horror-ampel